Datum/Zeit
am 19.08.16 - 22.08.16
14:00 - 23:00 Uhr
Veranstaltungsort
Wilnsdorf
Kategorien
Bunte Lichter, heiße Dämpfe
Lichterfunkelnde Fahrgeschäfte, fröhliches Musik- und Stimmengewirr und über allem schwebt der Duft von gebrannten Mandeln: Am vorletzten Augustwochenende lädt die Wilnsdorfer Kirmes zum Besuch ein. Mit einem sympathischen Mix aus klassischen und modernen Attraktionen begeistert das Volksfest schon seit vielen Jahren die Besucher.
Erneut bringen viele Schausteller mit ihren unterschiedlichen Geschäften bunte Kirmesstimmung nach Wilnsdorf. Neben dem klassischen „Musik-Express“ und einem modernen Autoscooter werben das Karussell „Joker“ und ein nostalgisches Riesenrad um Mitfahrer. Auch Schieß- und Losbude dürfen nicht fehlen, ebenso wenig wie diverse Imbiss- und Ausschankstände sowie Süßwarenanbieter. Den Höhepunkt des Jahrmarkts wird wieder das Höhenfeuerwerk am Freitag (19. August) gegen 22 Uhr markieren.
Der Kirmestrubel beginnt am Freitag, dem 19. August, und endet am darauffolgenden Montag, dem 22. August. Die rund zwanzig Schaustellergeschäfte der Wilnsdorfer Kirmes sind am Freitag und Samstag von 14 bis 24 Uhr, am Sonntag und Montag von 14 bis 23 Uhr auf dem Parkplatz Kleine/Schreiber geöffnet. Der Montag ist zum Familientag ernannt, dann bieten die Fahrgeschäfte auf ihre Preise Ermäßigungen bis zu 50 Prozent. Für Autofahrer stehen im Ortszentrum und im Gewerbegebiet ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Auch auf den gesetzlichen Jugendschutz wird wieder ein Augenmerk gelegt. Das Jugendschutzgesetz zieht klare (Alters-)Grenzen, deren Einhaltung kontrolliert wird: Der Verkauf und der Verzehr von Spirituosen ist erst ab 18 Jahren erlaubt; für andere alkoholische Getränke gilt die Altersgrenze von 16 Jahren. Auch die Wilnsdorfer Einzelhändler übernehmen hier engagiert Verantwortung, an allen Tankstellen, Lebensmittel- und Getränkemärkten wird der Jugendschutz entschlossen umgesetzt. Gleiches gilt für das Veranstaltungsgelände, hier ist der Hinweis zu beachten, dass keine Getränke mit auf den Kirmesplatz gebracht werden dürfen. Die Behörden appellieren zudem an die Verantwortung der Eltern, die bei entsprechenden Verstößen ihrer minderjährigen Kinder informiert werden müssen.
Archivbilder: Kay-Helge Hercher / wirSiegen.de